Aktuelles... |
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21.07.2021 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1165 DER KOMMISSION |
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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wurden die ab 1. Jänner 2022 geltenden neuen Positivlisten folgender Bereiche veröffentlicht:
- Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln (Anhang I)
- Düngemittel, Bodenverbesserer und Nährstoffe (Anhang II)
- Zur Verwendung als Futtermittel oder zur Futtermittelherstellung zugelassene Erzeugnisse und Stoffe (Anhang III)
- Zugelassene Mittel zur Reinigung und Desinfektion (Anhang IV)
- Noch keine Aktivierung der allgemeinen Regelung für die pflanzliche Erzeugung sowie den Bereich der Verarbeitungs- und Lagerstätten
- Übergangsregelung für den Bereich tierische Erzeugung inkl. Aquakultur
- Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der Produktion von verarbeiteten Lebensmitteln und von Hefe (Zusatzstoffe, Träger, Verarbeitungshilfsstoffe, konventionelle Zutaten – Anhang V)
DURA_2021-1165_VO-848_L253-13_16-7-2021_CELEX_32021R1165_DE_TXT.pdf
Bitte beachten Sie die in Artikel 12 genannten Übergangsbestimmungen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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20.03.2020 COVID-19 Kundeninformationen |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Die aktuelle Situation stellt uns alle vor neue, bisher unbekannte Herausforderungen. Wir nehmen die Situation sehr ernst und sind uns unserer Verantwortung für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner bewusst!
Bitte hier weiterlesen ...
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20.03.2020 COVID-19 Sicherheitsinformation |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Hinweise zu betrügerischen Mails
Krisenzeiten bringen es leider mit sich, dass kriminelle Elemente versuchen, durch gefälschte Mails/Anfragen die Situation auszunützen.
Bitte hier weiterlesen ...
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24.01.2020 |
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Genehmigungspflichtige Eingriffe an Tieren auf Bio-Betrieben |
Seit dem 01.01.2020 sind für die meisten Eingriffe an Tieren auf Bio-Betrieben Genehmigungen durch die zuständige Behörde einzuholen.
Zur Antragstellung wurden seitens des zuständigen Ministeriums 2 Formulare entwickelt.
Bitte hier weiterlesen ...
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Fachabteilung Landwirtschaft zur Verfügung.
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22.11.2019 |
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Stellungnahme der IG-Biokontrollstellen zur aktuellen Diskussion bezüglich Weideregelung |
Sehr geehrte BiobäuerInnen und Biobauern,
in diesen Tagen wurden die Biobetriebe in Österreich über die Änderungen in der Interpretation der Weideregelung informiert – nachdem wir als Kontrollstellen natürlich als oftmals erster Ansprechpartner kontaktiert werden, wollen wir Ihnen hier unsere gemeinsame Position als IG Biokontrollstellen darlegen. Beiliegend finden Sie unsere Stellungnahme, die wir als IG Biokontrollstellen an die österreichischen Behörden und Interessensvertreter übermittelt haben.
Bitte hier weiterlesen ...
Stellungnahme_IG__Weideregelung_2019
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13.11.2019 |
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Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der biologischen Landwirtschaft in Österreich |
Notwendige Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der biologischen Landwirtschaft in Österreich ab 2020 und Sonderinformation bezüglich notwendiger Anpassungen zum verpflichtenden Mindestausmaß der Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden bei Bio-Betrieben.
Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Informationen den angehängten Dokumenten.
191112_FAQ_Sonderinformation_BIO
Anschreiben_an_Biobetriebe
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Fachabteilung Landwirtschaft zur Verfügung.
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22.05.2019 |
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Wir freuen uns folgende Kooperation bekannt zu geben: |
Seit Dezember 2018 arbeitet die SGS-Gruppe in einer engen Kooperation mit Imprint Analytics, dem führenden Unternehmen für die Prüfung von Herkunft und Authentizität.
Die Kompetenzen von Imprint Analytics ergänzen das bestehende Dienstleistungsportfolio von SGS im Segment Lebensmittelauthentizität und Lebensmittelbetrug. Diese Partnerschaft ermöglicht Imprint Analytics den Marktzugang weiter auszubauen und seine Technologie und sein Know-How zu erweitern.
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Since December 2018 SGS is in partnership with Imprint Analytics, the leading company for origin and authenticity verification. Imprint Analytics´ competences will complement SGS’s existing service portfolio in the food authenticity and food fraud segment. The partnership will allow Imprint Analytics to further widen the market access and the scope of its technology and know-how.
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12.07.2018 |
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NEUE EU-BIO-VERORDNUNG |
Ab dem 1.1.2021 gilt die neue Bio-Basisverordnung (2018/848)
die von allen Bio-Betrieben und Bio-Kontrollstellen angewendet werden muss.
Nach der ersten Bio-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 wurden die gesetzlichen Regelungen im Bio-Bereich nun vom Europäischen Gesetzgeber zum zweiten Mal komplett erneuert.
Bis zum Geltungsbeginn im Jahr 2021 werden vom Gesetzgeber, unter Einbeziehung relevanter Akteure der Nationalstaaten, zusätzliche nachgelagerte Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) ergänzt. In diesen Rechtsakten werden Detailregelungen zu spezifischen Tierhaltungsfragen, zu zulässigen Betriebsmitteln sowie Lebensmittelzutaten, zum Thema Bio-Kontrolle allgemein sowie zum Thema Drittlandimporte enthalten sein.
Wir werden den weiteren Prozess intensiv verfolgen und Sie bezüglich der für Sie relevanten Informationen auf dem Laufenden halten.
Nachstehend finden Sie einen groben Überblick über einige der Änderungen, die die neue Basisverordnung (EU) 2018/848 mit sich bringt:
Der Geltungsbereich wird erweitert: Seidenraupenkokons, Mate, Weinblätter, Palmherzen, Hopfentriebe und ähnliche essbare Pflanzenteile sowie Produkte daraus, Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel, Natürliche Gummis und Harze, Bienenwachs, ätherische Öle, Korkstopfen aus Naturkork, Baumwolle, Wolle, rohe Häute, unbehandelte Felle, traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis wurden inkludiert (siehe Anhang I Andere Erzeugnisse nach Artikel 2 Absatz 1)
Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe sind nun auf allen Stufen der Lebensmittelkette und insbesondere auch im Erzeugerbetrieb einzuführen, aufrecht zu erhalten, zu überwachen und zu dokumentieren (Art. 28 Abs. 1)
Die Möglichkeit der Gruppenzertifizierung wird eingeführt (bestimmte Bedingungen sind zu erfüllen siehe Artikel 36)
Kontrolle nur jedes zweite Jahr bei Betrieben mit niedriger Risikostufe bei welchen während der letzten drei aufeinander folgenden Jahre keinerlei Verstoß festgestellt wurde, der die Integrität der biologischen Erzeugnisse oder der Umstellungserzeugnisse beeinträchtigt hat (Art. 38, Absatz 3)
Bei zwischenzeitlichen Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des jeweiligen Fachbereichs zur Verfügung.
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10.06.2018 |
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Änderung der Richtlinie biologische Produktion |
Folgende Änderungen der Richtlinie biologische Produktion wurden vorgenommen:
Eine erhöhte Besatzdichte bei der Bio-Entenmast ist nun unter bestimmten Voraussetzungen zur Gestaltung des Außenscharrraumes/Außenklimabereichs möglich (siehe dazu Anpassung in Kapitel 2.2 der Richtlinie)
Produktionsvorschriften für die Zucht, Vermehrung und Mast von Insektenarten, die derzeit als Futtermittel in der biologischen Tierhaltung, einschließlich Aquakultur, eingesetzt werden dürfen, wurden mit Kapitel 5.4 in die Richtlinie mitaufgenommen
Bio-Kosmetik: Das Kapitel Konservierungsstoffe wurde um die internationalen CAS-Nummern ergänzt. Neu als Konservierungsstoff gelistet wurde die Dehydracetsäure und ihre Salze
Die Richtlinie biologische Produktion ist ab 1.7.2018 gültig.
Sie können die neue Richtlinie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit abrufen.
http://www.verbrauchergesundheit.gv.at
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10.03.2018 |
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Verlängerung Verwendung nichtbiol. Junglegehennen von weniger als 18 Wochen / Verwendung konv. Eiweißfuttermittel - EU-AMTSBLATT-VERÖFFENTLICHUNG: Durchführungsverordnung (EU) 2017/2273 |
Mit der Durchführungsverordnung (EG) 2017/2273 wurden zwei für die Geflügelwirtschaft relevante Artikel der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 geändert.
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05.10.2017 |
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Ausnahmegenehmigung Steiermark : Zukauf von konventionellem Grundfutter durch Bio-Betrieb |
Die Steirische Landesregierung hat mit 21.09.2017 auf die massiven Unwetter in einigen steirischen Gemeinde reagiert und eine Ausnahmegenehmigung für den Zukauf von konventionellem Grundfutter für Pflanzenfresser (ausschließlich Gras,Heu,Stroh und Grassilage!) erlassen. Diese Ausnahmegenehmigung wird befristet bis zum 15.5.2018 genehmigt.
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07.05.2016 |
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Änderungen im Bio Bereich – Durchführungsverordnung (EU) 2016/673 |
Am 29. April 2016 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/673 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 angenommen und in weiterer Folge im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Änderungsverordnung bringt einige Neuerungen in den Bereichen Aquakultur/Mikroalgen,
Tiereinbringung, Pflanzenschutz, Futtermittelzusatzstoffe sowie Lebensmittelzusatz- sowie Verarbeitungshilfsstoffe mit sich.
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24.11.2015 |
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SGS Austria Hoftafel BIO Liebe Kunden, wir wollen Sie auf unsere neuen Hoftafeln aufmerksam machen. |
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25.08.2015 |
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SGS AUSTRIA-Stand auf der Landwirtschaftsmesse in Ried |
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SGS AUSTRIA-Stand und Fachvorträge auf der BIO ÖSTERREICH-Messe in Wieselburg |
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SGS-AUSTRIA auf der BIO-Fach 2016 in Nürnberg |
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