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24.01.2020

Genehmigungspflichtige Eingriffe an Tieren auf Bio-Betrieben

Seit dem 01.01.2020 sind für die meisten Eingriffe an Tieren auf Bio-Betrieben Genehmigungen durch die zuständige Behörde einzuholen.
Zur Antragstellung wurden seitens des zuständigen Ministeriums 2 Formulare entwickelt:

Antrag auf betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung

Nachstehende Eingriffe können für mehrere Tiere beantragt werden:

  • Enthornen von Kälbern (Mastkälber bzw. Kälber für die Nachzucht) unter sechs Wochen
  • Enthornen von weiblichen Kitzen für die Nutzung als Milchziegen
  • Kupieren des Schwanzes bei weiblichen Lämmern welche die für die Zucht bestimmt sind, bis zu einem Alter von 7 Tagen

Antrag auf fallweise Ausnahmegenehmigung

Mit diesem Antrag können nachstehende Eingriffe bei einzelnen Tieren beantragt werden:

  • Einziehen von Nasenringen bei Zuchtstieren
  • Enthornen von Rindern älter als 6 Wochen

In beiden Fällen gilt nachstehende Vorgehensweise des zuständigen Ministeriums
Der jeweilige Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Danach kann der Antrag an die zuständige Behörde übermittelt werden. Nach umgehender Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie das Formular von der Behörde zurück. Mit Erhalt des von der zuständigen Behörde bestätigten Antragsformulars gilt der Antrag für die Durchführung der angeführten Eingriffe bis auf Widerruf, längstens bis zum 31.12.2022, als genehmigt. Dieses von der Behörde vorläufig genehmigte Antragsformular müssen Sie für die Bio-Kontrollen vor Ort bereithalten. Im Zuge der Kontrolle muss die Kontrollstelle Ihre Angaben auf Plausibilität prüfen und auf dem Formular bestätigen.

Formulare und Ausfüllhilfen
Die Formulare stehen zum Download auf der Homepage der „Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit“ unter nachstehendem Link zur Verfügung:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/Bioformulare.html
Die Antragsformulare stehen in zwei Versionen bereit. Einmal zur die elektronische Befüllung und einmal zur handschriftliche Befüllung. Des Weiteren finden Sie unter oben genannten Link auch eigens dafür ausgearbeitete Ausfüllhilfen.

Andere genehmigungspflichtige Eingriffe bei Tieren
Eingriffe welche nicht in den oben genannten Anträgen enthalten sind, wie etwa das Verkleinern der Eckzähne bei Ferkeln, können direkt bei der zuständigen Behörde über einen formlosen Antrag angesucht werden.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden
Sie finden die Liste der Kontaktdaten der zuständigen Behörden für die Übermittlung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung für Eingriffe auch auf der Homepage der „Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit“

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Fachabteilung Landwirtschaft zur Verfügung.

   
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