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05.10.2017

Ausnahmegenehmigung Steiermark : Zukauf von konventionellem Grundfutter durch Bio-Betrieb

Die Steirische Landesregierung hat mit 21.09.2017 auf die massiven Unwetter in einigen steirischen Gemeinde reagiert und eine Ausnahmegenehmigung für den Zukauf von konventionellem Grundfutter für Pflanzenfresser (ausschließlich Gras,Heu,Stroh und Grassilage!) erlassen. Diese Ausnahmegenehmigung wird befristet bis zum 15.5.2018 genehmigt.

Für nachfolgende Gemeinde gilt diese Ausnahmeregelung:

Bezirk

Gemeinden

 

Liezen

Irdning-Donnersbachtal, Öblarn, Sölk

 

 

Murau

Niederwölz, Oberwölz, Schöder, St. Peter am Kammersberg, Krakau, St. Ruprecht bei Murau

 

 

Murtal

Oberzeiring, Pölstal, Unzmarkt-Frauenburg, St. Georgen ob Judenburg

 

 

Regelungen und Auflagen für die Verwendung nicht ökologischer/nicht biologischer Futtermittel:

  • Die zugekaufte Menge an konventionellem Grundfutter darf nur im Ausmaß des nachgewiesenen Schadens – maximal aber 40 % der Jahresfutterproduktion - liegen.

  • Der Betrieb muss genaue Auszeichnungen über den Zukauf führen, und diese bei der Bio-Kontrolle vorlegen, bzw. die Aufzeichnungen nach Ablauf der Ausnahmefrist – spätestens aber bis 15.06.2018 - unaufgefordert der Kontrollstelle zu übermitteln.

  • Im Zeitraum der Inanspruchnahme dieser Ausnahmegenehmigung, soll von einer Aufstockung des Tierbestands Abstand genommen werden

Die Kontrollstelle ist verpflichtet, Betriebe welche diese Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen, an die Steiermärkische Landesregierung zu melden.

   
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