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05.10.2017
Ausnahmegenehmigung Steiermark : Zukauf von konventionellem Grundfutter durch Bio-Betrieb
Die Steirische Landesregierung hat mit 21.09.2017 auf die massiven Unwetter in einigen steirischen Gemeinde reagiert und eine Ausnahmegenehmigung für den Zukauf von konventionellem Grundfutter für Pflanzenfresser (ausschließlich Gras,Heu,Stroh und Grassilage!) erlassen. Diese Ausnahmegenehmigung wird befristet bis zum 15.5.2018 genehmigt.
Für nachfolgende Gemeinde gilt diese Ausnahmeregelung:
Bezirk |
Gemeinden |
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Liezen |
Irdning-Donnersbachtal, Öblarn, Sölk |
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Murau |
Niederwölz, Oberwölz, Schöder, St. Peter am Kammersberg, Krakau, St. Ruprecht bei Murau |
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Murtal |
Oberzeiring, Pölstal, Unzmarkt-Frauenburg, St. Georgen ob Judenburg |
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Regelungen und Auflagen für die Verwendung nicht ökologischer/nicht biologischer Futtermittel:
- Die zugekaufte Menge an konventionellem Grundfutter darf nur im Ausmaß des nachgewiesenen Schadens – maximal aber 40 % der Jahresfutterproduktion - liegen.
- Der Betrieb muss genaue Auszeichnungen über den Zukauf führen, und diese bei der Bio-Kontrolle vorlegen, bzw. die Aufzeichnungen nach Ablauf der Ausnahmefrist – spätestens aber bis 15.06.2018 - unaufgefordert der Kontrollstelle zu übermitteln.
- Im Zeitraum der Inanspruchnahme dieser Ausnahmegenehmigung, soll von einer Aufstockung des Tierbestands Abstand genommen werden
Die Kontrollstelle ist verpflichtet, Betriebe welche diese Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen, an die Steiermärkische Landesregierung zu melden.
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